Alexander Friedhoff

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Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Beleidigung

Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten sind eine Straftat und können einen teuer zu stehen bekommen oder sogar mit Haftstrafe geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden.

Entgleisungen hinter dem Steuer wiegen schwer. Die im Straßenverkehr getätigte Beleidigung ist eine Straftat (§ 185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten (Scheibenwischer, Stinkefinger, Vogel zeigen).

Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Deren Anzahl und Höhe sind wiederum abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten.

In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt. Als Tageshöchstsatz gelten 30.000 Euro (§ 40 Abs. 2 StGB)“. Wiederholungstäter müssen mit mehr Tagessätzen und unter Umständen auch mit einer Haftstrafe rechnen.

Auch wenn es keinen Kostenkatalog für Beleidigungen gibt, so können sich Autofahrer doch an Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger lagen die von Gerichten verhängten Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies 750 Euro. Verbale Beleidigungen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen zwischen 250 Euro für den Ausdruck „Bekloppter“ und 2500 Euro für „Alte Sau“. Übrigens gelten auch indirekte Aussagen wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich Arschloch zu Dir sagen“, als Beleidigungen.

Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige.

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